Grabpatenschaften

Hier finden Sie Bilder und Beschreibungen von Grabstätten für die eine Grabpatenschaft übernommen werden kann. So können Sie ganz persönlich mithelfen die historischen Grabanlagen und die Schönheit dieses Friedhofs zu erhalten.

Grabstätte Appelrath

Flur 15 Nr. 204-204a

Das Grabmal dieser Grabstätte wurde 2014 instand gesetzt. Die Verdachung und das Kreuz wurden wieder auf dem Sockel verdübelt. Der linke Kreuzarm war nicht mehr vorhanden und wurde bei der Instandsetzung auch nicht ergänzt.

Im Fall einer Patenschaft sollte die Grabbeetfläche neu angelegt und mit Bodendecker bepflanzt werden. Auch das Kreuz könnte man im Rahmen einer Restaurierung um den fehlenden Kreuzarm ergänzen.

Das Grab wird schon seit Ende der 70er Jahre nicht mehr genutzt, es kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald ein Nutzungsrecht erworben wird.

Grabstätte Aretz

Flur 47 Nr. 36

Das Grabmal ist zurzeit noch nicht sanierungsbedürftig. Die Grabbeetfläche von ca. 10 m² ist allerdings sehr verwildert.

Im Fall einer Patenschaft sollte die Grabbeetfläche abgeräumt, neu angelegt und mit Bodendecker bepflanzt werden.

Das Grab wird schon seit 1996 nicht mehr genutzt, es kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald ein Nutzungsrecht erworben wird.

Grabstätte Belle

Flur 26 Nr. 37-38

Das Grabmal der Gruftanlage ist sanierungsbedürftig. Der Figur fehlt der linke Arm und die Verdachung auf dem Sockel ist gerissen. Auch die eiserne Gruftabdeckung müsste aufgearbeitet und neu lackiert werden.

Im Fall einer Patenschaft sind hier Steinmetz und Schlosserarbeiten notwendig um die Grabstätte wieder instand zu setzen.

Das ehemalige Nutzungsrecht ist Ende 2009 abgelaufen, das Grab kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald wieder ein Nutzungsrecht erworben wird.

Grabstätte Breuer

Flur 42 Nr. 6

Die Gruftanlage liegt in der „Galerie“ an der Mauer zur Stolbergerstrasse. Das Grabmal ist zurzeit noch nicht restaurierungsbedürftig.

Im Fall einer Patenschaft sollte die Grabbeetfläche instand gesetzt oder neu angelegt werden. Auch die eiserne Gruftabdeckung könnte durch eine Schlosserei aufgearbeitet und neu lackiert werden.

Das Grab wird schon seit Mitte der 60er Jahre nicht mehr genutzt, es kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald ein Nutzungsrecht erworben wird

Grabstätte Bruckner/Förster

Flur 18 Nr. 93-93a

Die beiden Grabmale auf dieser Grabstätte wurden 2014 instand gesetzt. Dazu wurden sie komplett abgebaut neu fundamentiert, wieder aufgebaut und verdübelt. Die Grabbeetfläche wurde mit Bodendeckern neu bepflanzt.

Im Fall einer Patenschaft muss die Grabbeetfläche gepflegt und instand gehalten werden. Die Einfassung der Grabstätte könnte gerichtet und ergänzt oder erneuert werden.

Das ehemalige Nutzungsrecht ist Ende 2003 abgelaufen, das Grab kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald wieder ein Nutzungsrecht erworben wird.

Grabstätte Buchholz

Flur 19 Nr. 97-99a

Das Grabmal dieser Grabstätte wurde 2014 instand gesetzt. Das Wandgrabmal wurde komplett abgebaut neu fundamentiert, wieder aufgebaut und neu verdübelt. Die Eckaufsätze, eventuell Pflanzschalen, waren nicht mehr vorhanden und wurden bei der Instandsetzung auch nicht ergänzt.

Im Fall einer Patenschaft sollte die Grabbeetfläche neu angelegt und mit Bodendecker bepflanzt werden. Auch die Eckaufsätze könnte man im Rahmen einer Restaurierung wieder sinnvoll ergänzen.

Das Grab wird schon seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr genutzt, es kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald ein Nutzungsrecht erworben wird.

Grabstätte Ewig

Flur 6 Nr. 8-9

Der Sanierungsbedarf des Grabmals ist zurzeit noch nicht geprüft, wahrscheinlich ist aber eine neue Fundamentierung notwendig. Die Grabbeetfläche ist verwildert.

Im Fall einer Patenschaft sollte das Grabmal vom Efeu befreit und der Sanierungsbedarf geprüft werden. Auch die Grabbeetfläche müsste man in Ordnung bringen.

Das Grab wird schon seit 2004 nicht mehr genutzt, es kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald ein Nutzungsrecht erworben wird.

Grabstätte Gillet

Flur 39 Nr. 11-12

Das Wandgrabmal ist sanierungsbedürftig. Die Seitenteile sind neu zu versetzen und zu verdübeln. Der Korpus vom Kreuzaufsatz ist zwar noch vorhanden aber in Stücke zerbrochen.

Im Fall einer Patenschaft sind mindestens Steinmetzarbeiten zur Sicherung des Grabmals notwendig. Ob der Korpus noch mal Instand gesetzt werden kann ist fraglich. Die Grabbeetfläche sollte neu bepflanzt werden.

Das Grab wird schon seit 1996 nicht mehr genutzt, es kann aber als Urnengrabstätte wieder für Beisetzungen genutzt werden, sobald ein Nutzungsrecht erworben wird.